Im Rahmen einer Unternehmenstransaktion wird im Voraus eine Due Diligence („DD“) durchgeführt. Due Diligence bedeutet wörtlich „erforderliche Sorgfalt“. Insbesondere im Bereich Fusionen und Übernahmen bezieht sich Due Diligence auf die notwendige Sorgfalt im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Transaktion. Die Durchführung einer...