Nachunternehmerhaftung in Deutschland

1. Nachunternehmerhaftung bei Sozialversicherungsbeiträgen und Unfallversicherung
Die Nachunternehmerhaftung ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Arbeitsrechts, der sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer betrifft. Insbesondere in den Branchen Bau, Transport und Fliesenverarbeitung spielen Sozialversicherungsbeiträge und Unfallversicherungen eine entscheidende Rolle.
Sozialversicherungsbeiträge
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) sind Arbeitgeber verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Wenn ein Hauptunternehmer einen Nachunternehmer beauftragt, haftet der Hauptunternehmer dafür, dass der Nachunternehmer seine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ordnungsgemäß zahlt. Dies soll verhindern, dass Sozialversicherungsbeiträge unterschlagen oder nicht korrekt abgeführt werden.
Unfallversicherung
Ebenso sind Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung durch den Arbeitgeber zu entrichten. Auch hier haftet der Hauptunternehmer für die Beiträge des Nachunternehmers. Ziel ist es, die Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen.
Betroffene Branchen
Besonders betroffen von der Nachunternehmerhaftung sind die Bau-, Transport- und Fliesenverarbeitungsbranche. In diesen Sektoren ist der Einsatz von Subunternehmern weit verbreitet, und die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Unfallversicherungsbeiträgen ist von großer Bedeutung.
Lösungen
Um die Haftung zu minimieren, können Hauptunternehmer verschiedene Maßnahmen ergreifen:
-Überprüfung der Nachunternehmer: Vor der Beauftragung sollten Hauptunternehmer die Bonität und Zuverlässigkeit ihrer Nachunternehmer prüfen.
-Vertragsgestaltung: Klare vertragliche Regelungen können dazu beitragen, die Haftungsrisiken zu minimieren.
-Regelmäßige Kontrollen: Durch regelmäßige Kontrollen und Audits kann sichergestellt werden, dass Nachunternehmer ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.

2. Mindestlohn und Arbeitnehmerentsendungsgesetz+
Ein weiterer zentraler Aspekt der Nachunternehmerhaftung betrifft die Einhaltung des Mindestlohns gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG).
Mindestlohn
Das Arbeitnehmerentsendegesetz schreibt vor, dass entsandte Arbeitnehmer mindestens den in Deutschland geltenden Mindestlohn erhalten müssen. Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland EUR12,41 pro Stunde (Stand: 2024).

Allgemein verbindliche Tarifverträge
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen allgemein verbindliche Tarifverträge, die höhere Mindestlöhne festlegen. Diese Tarifverträge müssen ebenfalls beachtet werden, und die Hauptunternehmer haften dafür, dass ihre Nachunternehmer die tariflichen Mindestlöhne zahlen.
Nettogehalt
Ein weiterer Aspekt ist das Nettogehalt der Arbeitnehmer. Der Hauptunternehmer muss sicherstellen, dass die Nachunternehmer ihre Arbeitnehmer korrekt anmelden und die entsprechenden Abgaben und Steuern entrichten. Dies gewährleistet, dass die Arbeitnehmer ihr rechtmäßiges Nettogehalt erhalten.
Lösungen
Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften sicherzustellen, können Hauptunternehmer folgende Maßnahmen ergreifen:
-Schriftliche Bestätigungen: Hauptunternehmer können von ihren Nachunternehmern schriftliche Bestätigungen verlangen, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
-Vertragsstrafen: Verträge mit Nachunternehmern können Klauseln enthalten, die bei Nichteinhaltung des Mindestlohns Vertragsstrafen vorsehen.
-Compliance-Programme: Implementierung von Compliance-Programmen zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Die Nachunternehmerhaftung stellt eine bedeutende Herausforderung für Unternehmen dar, bietet aber auch die Möglichkeit, durch sorgfältige Auswahl und Überwachung von Nachunternehmern rechtliche Risiken zu minimieren und zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen beizutragen.
Mit diesen Maßnahmen und einer klaren vertraglichen Gestaltung können Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden und gleichzeitig das Risiko finanzieller und rechtlicher Konsequenzen minimieren.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
4096c1ed66217b057b7a53f2c64cf894040525a6
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
4096c1ed66217b057b7a53f2c64cf894040525a6
http://www.frtg-essen.de

Bildquelle: iStock-1441270858

Einen Kommentar hinzufügen